Grundschule Sandershausen / Niestetal

Elternvertretung

Klassenelternbeirat
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen gemeinsam ein Elternteil als Klassenelternbeirat sowie ein Elternteil für die Stellvertretung. Dies geschieht meist im Rahmen des ersten Elternabends einer neuen Klasse. Die übliche Amtszeit des Klassenelternbeirats beträgt zwei Jahre.

Die Klassenelternbeiräte laden zu den Elternabenden ein, die nach Bedarf, mindestens jedoch einmal in jedem Schulhalbjahr, in den Schulräumen stattfinden. Gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der Schule erörtert werden.

 

Schulelternbeirat
Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Aus dessen Mitte werden eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt. Die übliche Amtszeit der Vorsitzenden und deren Vertreter des Schulelternbeirats beträgt zwei Jahre.

Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter teil. Sie unterrichten den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.

Zu den Aufgaben des Schulelternbeirates gehören unter anderem die Zustimmung zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.

In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreiselternbeiräten unterstützt.

Der Schulelternbeirat wählt die Vertreterinnen/Vertreter aus den Reihen der Eltern für die Schulkonferenz sowie die Delegierten für den Kreiselternbeirat.

Vertreter des Schulelternbeirats werden zu den Gesamtkonferenzen geladen und haben Informations- und Anhörungsrechte.